Welche Gebäude prägen den Rhein-Kreis Neuss?
Der Rhein-Kreis ist das Gebiet der Nachkriegssiedlung. 44,3 Prozent der Wohngebäude wurden zwischen 1949 und 1978 gebaut, mehr als in jeder anderen Region unseres Einsatzgebiets; nur 13,5 Prozent sind älter als 1949, 15,5 Prozent jünger als 2000 (Zensus 2022). 70,9 Prozent der Gebäude mit Wohnraum sind Einfamilienhäuser, 85,4 Prozent gehören Privatpersonen, 47,4 Prozent der Haushalte wohnen im Eigentum, und mit 2,6 Prozent steht kaum eine Wohnung leer.
WeiterlesenWeniger anzeigen
Die Stadt Neuss zählt in ihrer eigenen Statistik 31.229 Wohngebäude und 77.920 Wohnungen (Stand 31.12.2025). Insgesamt stehen im Kreis knapp 110.000 Wohngebäude, der größte Bestand der fünf Regionen, verteilt auf acht Städte und Gemeinden zwischen Rhein und der Grenze zu Mönchengladbach.
Ein Haus aus den 50er bis 70er Jahren wurde gebaut, bevor Wärmeschutz vorgeschrieben war. Dachboden und Kellerdecke sind oft ungedämmt, die Decken dünn, die Grundrisse auf die Familie von damals geschnitten. Dazu kommt das Baujahr selbst: Wer einen Betrieb beauftragt, muss ihm das Baujahr nennen, damit er Asbest in alten Platten, Klebern und Spachtelmassen vorher einschätzen kann. Bei Baubeginn nach dem 31.10.1993 gilt ein Gebäude in der Regel als asbestfrei.
Wer ist im Rhein-Kreis Neuss für Bauanträge zuständig?
Im Rhein-Kreis liegt die untere Bauaufsicht bei den Städten, nicht beim Kreis. Für Neuss ist das das Amt für Bauberatung und Bauordnung (Amt 63) an der Michaelstraße 50, aufgeteilt in zwei Bezirke: Innenstadt und Hafen sowie Südstadt; Baudenkmäler betreut dort das Sachgebiet 63.3. Die Kreisverwaltung führt die obere Bauaufsicht. Für die übrigen Städte und Gemeinden nennt die Zuständigkeitssuche von Bauportal.NRW nach Postleitzahl die richtige Stelle; für Jüchen und Rommerskirchen weist die Kreisseite keine Zuständigkeit aus.
WeiterlesenWeniger anzeigen
Den Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken stellt die BauO NRW seit dem 01.09.2026 nach § 63 Absatz 1 Nummer 2 von der Genehmigung frei, wenn das Haus im Bereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB steht: Unterlagen bei der Gemeinde abgeben, Frist von einem Monat abwarten, dann bauen, sofern kein Verfahren verlangt wird. Die Anforderungen an Raumhöhe, Rettungsweg und Wärmeschutz gelten trotzdem.
Für das, was im Rhein-Kreis am häufigsten angefragt wird, braucht es gar kein Verfahren: Die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke und eine nichttragende Trennwand im Haus ändern weder Tragwerk noch Nutzung und zählen zu den verfahrensfreien Vorhaben des § 62 BauO NRW. Beim Dachboden lohnt trotzdem ein Blick, ob die Decke das zusätzliche Gewicht einer begehbaren Lösung trägt.
Gibt es im Rhein-Kreis Neuss Förderung für Dämmung?
Ein Zuschussprogramm der Stadt Neuss für Dämmung gibt es nicht; die Stadt verweist bei der Energieberatung auf die Liste der Energieeffizienz-Experten, die Verbraucherzentrale und die Stadtwerke (Stand 09.04.2025). Der Kreis unterhält eine Dienststelle für Wohnraumförderung, über die Landesmittel zur Modernisierung beantragt werden; Konditionen und Fristen ändern sich mit jeder Förderrichtlinie des Landes, daher nennen wir hier keine Beträge.
WeiterlesenWeniger anzeigen
Bundesmittel aus der BEG für die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke oder die Dachschräge laufen über einen Energieeffizienz-Experten, der vor Auftrag eingebunden wird. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, sagen wir nicht zu; das entscheidet die Bewilligungsstelle.
Vermittlung im Rhein-Kreis: wer was übernimmt
Wir nehmen Ihre Anfrage von jedem Ort des Kreises an, klären Baujahr, Umfang und Termin und schlagen einen Betrieb vor, der Ihren Ort bedient und die Leistung ausführen darf. Welcher das ist, hängt von Lage und Leistung ab; Sie erfahren es vor der Weitergabe Ihrer Daten. Der Betrieb, den Sie beauftragen, trägt unsere Vermittlungsgebühr; Ihnen entstehen durch die Anfrage keine Kosten, und das Angebot kommt direkt von ihm.