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Trockenbaunetz
Zwei Personen reichen sich über einem Vertrag die Hand

Von der Anfrage zum Angebot vom Fachbetrieb

Sie schildern Ihr Vorhaben einmal. Wir klären die Eckdaten, suchen einen Betrieb mit passender Leistung, Berechtigung und Kapazität und geben Ihre Angaben vollständig weiter.

  • Für Auftraggeber kostenlos
  • Rückruf am selben Werktag

Wohin dürfen wir zurückrufen?

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Ihr Projekt: Weiß ich noch nicht

Für Sie kostenlos, der Betrieb zahlt uns eine Vermittlungsgebühr. Hinweise · Datenschutz

  1. 01Vorhaben beschreibenRaum, Ort und Termin reichen.
  2. 02Wir rufen zurückAm selben Werktag, wir klären die Eckdaten.
  3. 03Betrieb meldet sichAbgestimmt mit Ihnen, er besichtigt und kalkuliert.
  4. 04Angebot vom BetriebSie entscheiden und beauftragen direkt.

Wer macht was

Wir vermitteln. Der Fachbetrieb führt aus.

Beauftragt wird der Betrieb direkt von Ihnen, er führt die Arbeiten aus und steht für sie ein. Sie zahlen für die Vermittlung nichts, der beauftragte Betrieb zahlt uns eine Gebühr.

Hinweise zur Vermittlung
Was wir übernehmenWas der Fachbetrieb übernimmt
Anfrage annehmen und Eckdaten klärenBesichtigung, Aufmaß und Prüfung des Untergrunds
Fotos, Grundriss und LV vollständig weitergebenWahl von System, Beplankung, Dämmung und Oberfläche
Betrieb mit passender Region, Berechtigung und Kapazität auswählenAngebot, Vertrag und Rechnung
Ansprechpartner bleiben, bis der Betrieb übernommen hatAusführung, Nachweise und Gewährleistung

Kurz gesagt

Die Handwerkervermittlung für Trockenbau läuft in vier Schritten: Sie beschreiben Ihr Vorhaben, wir rufen am selben Werktag zurück und klären Raum, Umfang, Baujahr und Zeitraum, ein passender Trockenbau- oder Ausbaubetrieb meldet sich mit Aufmaß oder Angebot, und Sie beauftragen ihn direkt. Für Sie ist das kostenlos, der beauftragte Betrieb zahlt uns eine Vermittlungsgebühr, die nach dem Auftragswert gestaffelt ist.

Wann Sie uns anfragen

  • 01

    Sie haben noch keinen Betrieb

    Sie wollen eine Wand einziehen, eine Decke abhängen oder dämmen und wissen nicht, welcher Betrieb das macht und wer gerade Zeit hat.

  • 02

    Die Betriebe melden sich nicht

    Sie haben schon mehrere Betriebe angeschrieben und keine Antwort oder erst Termine in Monaten bekommen.

  • 03

    Sie wollen vergleichen

    Sie möchten zwei oder drei Angebote, ohne jede Anfrage einzeln zu schreiben und jedes Mal dasselbe zu erklären.

Gut zu wissen

Das Wichtigste in Kürze

Schritt 1: Vorhaben beschreiben

Per Formular, Telefon, SMS oder E-Mail, wie es Ihnen lieber ist. Für den Anfang reichen PLZ, der Raum oder die Wand, um die es geht, die Art des Gebäudes und der gewünschte Zeitraum. Fachbegriffe wie Beplankung, Spachtelqualität oder U-Wert müssen Sie nicht kennen.

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Wir fragen nach dem Baujahr des Gebäudes. Das ist keine Neugier: Wer Bauarbeiten vergibt, muss dem Betrieb das Baujahr mitteilen, bei Baujahr 1993 bis 1996 den Baubeginn (§ 5a Gefahrstoffverordnung). Alte Spachtelmassen, Fliesenkleber und Platten können Asbest enthalten.

Ein Foto vom Raum, ein Grundriss mit Maßen oder ein Leistungsverzeichnis helfen dem Betrieb bei der Einschätzung. Schicken Sie die Unterlagen gleich mit oder reichen Sie sie später mit Ihrer Vorgangsnummer nach.

Schritt 2: Wir rufen zurück und prüfen die Angaben

Wir rufen Sie am selben Werktag zurück. Im Gespräch klären wir, was die Wand oder Decke leisten soll, ob Schall- oder Brandschutz gefordert ist, ob eine Genehmigung oder eine Bescheinigung nötig sein könnte, in welchem Geschoss gearbeitet wird und wie die Baustelle erreichbar ist. Diese Punkte entscheiden, welcher Betrieb passt.

Schritt 3: Ein passender Betrieb meldet sich

Wir wählen einen Betrieb, der die Leistung ausführen darf, Ihre Region bedient und im gewünschten Zeitraum Kapazität hat, und stimmen die Wahl mit Ihnen ab. Erst dann geben wir Ihre Angaben weiter. Der Betrieb misst bei Bedarf auf und kalkuliert.

Schritt 4: Angebot und Auftrag direkt beim Betrieb

Das Angebot kommt vom Fachbetrieb. Ob Sie beauftragen, entscheiden allein Sie. Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande, er führt aus, stellt die Nachweise aus, die das Vorhaben verlangt, und übernimmt die Gewährleistung.

Gibt es eine Meisterpflicht im Trockenbau?

Nein. Trockenbau steht weder in Anlage A noch in Anlage B der Handwerksordnung; ein Trockenbaubetrieb braucht eine Gewerbeanmeldung und gehört zur Industrie- und Handelskammer. Anders ist es bei Putz und Wärmedämmverbundsystem (Stuckateure, Anlage A Nr. 9), Fassadenanstrich (Maler und Lackierer, Nr. 10), Dämmung als Isolierarbeit (Nr. 6) und Eingriffen in den Dachstuhl (Zimmerer, Nr. 3). Dafür muss der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen sein.

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Vor der ersten Vermittlung prüfen wir bei jedem Betrieb die Gewerbeanmeldung, die Betriebshaftpflicht für Trockenbau, Innenausbau und Dämmung, Referenzen nach Art und Größe sowie Einsatzgebiet und Kapazität. Für Leistungen aus Anlage A vermitteln wir nur Betriebe, die uns die Eintragung in die Handwerksrolle nachweisen.

Was uns die Vermittlung einbringt

Kommt ein Auftrag zustande, zahlt der beauftragte Betrieb uns eine Vermittlungsgebühr, gestaffelt nach dem Auftragswert. Für Sie entstehen durch die Vermittlung keine Kosten. Kommt kein Auftrag zustande, zahlt niemand etwas. Betriebe zahlen bei uns also nicht für Kontakte, sondern nur für Aufträge.

Fragen

Häufige Fragen

Muss ich ein Angebot annehmen?

Nein. Sie erhalten ein Angebot und entscheiden frei. Passt das Angebot nicht, melden Sie sich, und wir fragen auf Wunsch bei einem zweiten Betrieb an.

Wie viele Betriebe bekommen meine Daten?

Zunächst einer, den wir mit Ihnen abgestimmt haben. Möchten Sie vergleichen, holen wir vorher Ihr Einverständnis ein und geben Ihre Angaben an bis zu drei Betriebe.

Was passiert, wenn kein Betrieb Zeit hat?

Das erfahren Sie im Rückruf, Ihre Anfrage geht dann nicht an einen beliebigen anderen Betrieb. Gemeinsam schauen wir, ob ein späterer Zeitraum möglich ist.

Brauche ich für meine Wand eine Genehmigung?

Nichttragende Innenwände sind in Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei, wenn keine Brandschutzanforderung besteht und eine bauvorlageberechtigte Person das bescheinigt (§ 62 Abs. 1 Nr. 11 a BauO NRW, Fassung vom 01.09.2026). Ob das bei Ihnen zutrifft, klären Betrieb und Bauaufsicht, nicht wir.

Schicken Sie unsIhr Vorhaben.

Zum Start genügen ein kurzer Satz zum Vorhaben, die PLZ und Ihre Telefonnummer. Wir melden uns am selben Werktag.

Simon Woytewicz, Gründer von TrockenbaunetzTim Basinski, Gründer von Trockenbaunetz

Simon Woytewicz und Tim Basinski
Ihre Ansprechpartner für den Niederrhein und Düsseldorf, mit Sitz in Mönchengladbach

Wohin dürfen wir zurückrufen?

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Ihr Projekt: Weiß ich noch nicht

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