Schritt 1: Vorhaben beschreiben
Per Formular, Telefon, SMS oder E-Mail, wie es Ihnen lieber ist. Für den Anfang reichen PLZ, der Raum oder die Wand, um die es geht, die Art des Gebäudes und der gewünschte Zeitraum. Fachbegriffe wie Beplankung, Spachtelqualität oder U-Wert müssen Sie nicht kennen.
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Wir fragen nach dem Baujahr des Gebäudes. Das ist keine Neugier: Wer Bauarbeiten vergibt, muss dem Betrieb das Baujahr mitteilen, bei Baujahr 1993 bis 1996 den Baubeginn (§ 5a Gefahrstoffverordnung). Alte Spachtelmassen, Fliesenkleber und Platten können Asbest enthalten.
Ein Foto vom Raum, ein Grundriss mit Maßen oder ein Leistungsverzeichnis helfen dem Betrieb bei der Einschätzung. Schicken Sie die Unterlagen gleich mit oder reichen Sie sie später mit Ihrer Vorgangsnummer nach.
Schritt 2: Wir rufen zurück und prüfen die Angaben
Wir rufen Sie am selben Werktag zurück. Im Gespräch klären wir, was die Wand oder Decke leisten soll, ob Schall- oder Brandschutz gefordert ist, ob eine Genehmigung oder eine Bescheinigung nötig sein könnte, in welchem Geschoss gearbeitet wird und wie die Baustelle erreichbar ist. Diese Punkte entscheiden, welcher Betrieb passt.
Schritt 3: Ein passender Betrieb meldet sich
Wir wählen einen Betrieb, der die Leistung ausführen darf, Ihre Region bedient und im gewünschten Zeitraum Kapazität hat, und stimmen die Wahl mit Ihnen ab. Erst dann geben wir Ihre Angaben weiter. Der Betrieb misst bei Bedarf auf und kalkuliert.
Schritt 4: Angebot und Auftrag direkt beim Betrieb
Das Angebot kommt vom Fachbetrieb. Ob Sie beauftragen, entscheiden allein Sie. Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande, er führt aus, stellt die Nachweise aus, die das Vorhaben verlangt, und übernimmt die Gewährleistung.
Gibt es eine Meisterpflicht im Trockenbau?
Nein. Trockenbau steht weder in Anlage A noch in Anlage B der Handwerksordnung; ein Trockenbaubetrieb braucht eine Gewerbeanmeldung und gehört zur Industrie- und Handelskammer. Anders ist es bei Putz und Wärmedämmverbundsystem (Stuckateure, Anlage A Nr. 9), Fassadenanstrich (Maler und Lackierer, Nr. 10), Dämmung als Isolierarbeit (Nr. 6) und Eingriffen in den Dachstuhl (Zimmerer, Nr. 3). Dafür muss der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen sein.
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Vor der ersten Vermittlung prüfen wir bei jedem Betrieb die Gewerbeanmeldung, die Betriebshaftpflicht für Trockenbau, Innenausbau und Dämmung, Referenzen nach Art und Größe sowie Einsatzgebiet und Kapazität. Für Leistungen aus Anlage A vermitteln wir nur Betriebe, die uns die Eintragung in die Handwerksrolle nachweisen.
Was uns die Vermittlung einbringt
Kommt ein Auftrag zustande, zahlt der beauftragte Betrieb uns eine Vermittlungsgebühr, gestaffelt nach dem Auftragswert. Für Sie entstehen durch die Vermittlung keine Kosten. Kommt kein Auftrag zustande, zahlt niemand etwas. Betriebe zahlen bei uns also nicht für Kontakte, sondern nur für Aufträge.