Welche Gebäude prägen Mönchengladbach?
Mönchengladbach war Textilstadt, und das sieht man am Bestand. 14,4 Prozent der Wohngebäude stammen aus der Zeit vor 1919, mehr als in Düsseldorf, Krefeld, im Rhein-Kreis Neuss oder im Kreis Viersen (Zensus 2022). Zugleich sind 61,1 Prozent der Gebäude mit Wohnraum Einfamilienhäuser: Neben den Gründerzeitvierteln liegen große Siedlungsgebiete mit Häusern aus den Jahrzehnten nach dem Krieg.
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Die Denkmalliste der Stadt führt mit Stand Juli 2025 insgesamt 962 Baudenkmäler, davon 305 in der Stadtmitte und 97 in Rheydt-Mitte; 488 Einträge sind Wohnhäuser, 36 Fachwerkhäuser. Dazu kommen die Zeugen der Textilindustrie: die Tuchfabrik an der Sachsenstraße in Eicken (eingetragen im Juli 2024), das Monforts-Quartier, eine ehemalige Baumwollspinnerei und mehrere frühere Textilfabriken in Rheydt. Solche Hallen und Fabriketagen werden zu Wohnungen und Büros umgebaut, mit Trockenbau als Hauptgewerk im Inneren.
Für den Ausbau heißt das: Holzbalkendecken und hohe Räume in der Gründerzeit, dünne Decken und Leichtbauwände in den Siedlungshäusern, bei Denkmälern die Innendämmung statt der Fassade. Welche Konstruktion passt, entscheidet der Fachbetrieb nach Besichtigung, nicht wir.
Brauche ich in Mönchengladbach eine Genehmigung für den Dachausbau?
Seit dem 1. September 2026 in den meisten Fällen keine Genehmigung mehr, sondern eine Freistellung: Nach § 63 Absatz 1 Nummer 2 der BauO NRW in der Fassung vom 01.09.2026 ist der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken einschließlich neuer Gauben genehmigungsfrei gestellt, wenn das Haus im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB liegt, die Erschließung gesichert ist und die Stadt nicht innerhalb eines Monats ein Genehmigungsverfahren verlangt. Die Unterlagen gehen an die Stadt, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans galt die Freistellung schon vorher.
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Zuständig ist der Fachbereich 63 Bauordnung und Denkmalschutz im Rathaus Rheydt, Markt 9. Seit dem 1. Oktober 2026 nimmt er Bauanträge nur noch digital an, über antrag.bauordnung@moenchengladbach.de mit höchstens 50 MB je Sendung. Die Bauvorlagen erstellt in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person, etwa ein Architekt; der Trockenbaubetrieb liefert die Ausführung, wir die Vermittlung.
Was weiter gilt, unabhängig vom Verfahren: 2,20 Meter lichte Höhe über mindestens der Hälfte der Fläche (§ 46), ein zweiter Rettungsweg, bei Nutzungsänderung ein Rettungsfenster von mindestens 0,80 mal 1,00 Meter (§ 37 Absatz 5), der Standsicherheitsnachweis spätestens bei Baubeginn und der Wärmeschutz nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Für ein eingetragenes Baudenkmal kommt die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde dazu, Abteilung 63.40 im selben Haus.
Eine nichttragende Wand innerhalb der Wohnung fällt unter die verfahrensfreien Vorhaben des § 62 Absatz 1 Nummer 11, sofern keine Anforderung an den Brandschutz besteht; dass die Wand weder trägt noch aussteift, bestätigt eine bauvorlageberechtigte Person.
Gibt es in Mönchengladbach Zuschüsse für Dämmung?
Ein städtisches Zuschussprogramm für Dämmung haben wir nicht gefunden (Stand 23.10.2026). Die Stadt bietet über die Beratungsstelle Klima des Fachbereichs Umwelt eine Energieberatung an und verfolgt das Ziel, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Bundesmittel aus der BEG laufen unabhängig davon über einen Energieeffizienz-Experten; welche Unterlagen der Betrieb dafür liefert, klären Sie vor der Beauftragung mit ihm.
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Für Baudenkmäler vergibt die Stadt eigene Denkmalfördermittel. Die Antragsfrist für 2026 lief am 31. August 2026 ab; ob und wann es eine neue Runde gibt, sagt die Untere Denkmalbehörde. Wir rechnen keine Förderung aus und versprechen keine.
Was wir in Mönchengladbach übernehmen und was der Betrieb macht
Unser Büro liegt in Mönchengladbach, eine Werkstatt haben wir nicht. Wir nehmen die Anfrage an, klären Objekt, Umfang und Termin am Telefon und wählen einen Betrieb aus, der die Stadt bedient und die Leistung ausführen darf. Besichtigung, Angebot, Vertrag, Ausführung und Gewährleistung liegen bei diesem Betrieb.
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Für Sie ist das kostenlos. Der Betrieb, der Ihren Auftrag bekommt, zahlt uns eine Vermittlungsgebühr; sein Angebot enthält keinen gesonderten Posten dafür, und wir legen diese Gebühr auf jeder Seite offen.