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Trockenbaunetz
Innenausbau mit Metallständerwerk und Gipsplatten in einem Altbau

Ist eine Trockenbauwand genehmigungspflichtig? Innenwände nach der BauO NRW seit 2026

Kein Bauantrag, aber auch nicht einfach losbauen: Was § 62 Abs. 1 Nr. 11 verlangt, welche Wände nicht darunterfallen und wann Sie eine bauvorlageberechtigte Person brauchen.

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Kurz gesagt

Eine nichttragende Innenwand ist in NRW verfahrensfrei, Sie stellen also keinen Bauantrag. Das gilt nach § 62 Abs. 1 Nr. 11 a BauO NRW (Fassung vom 01.09.2026) aber nur, wenn an die Wand keine Brandschutzanforderungen gestellt werden und eine bauvorlageberechtigte Person ihre statisch-konstruktive und brandschutztechnische Unbedenklichkeit bescheinigt hat. Wände zwischen zwei Wohnungen oder an notwendigen Fluren fallen nicht darunter. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.

Wann Sie uns anfragen

  • 01

    Raum teilen im eigenen Haus

    Aus dem großen Wohnzimmer soll ein Arbeitszimmer abgetrennt werden. Sie wollen wissen, ob jemand das absegnen muss, bevor der Betrieb kommt.

  • 02

    Neue Trennwände im Büro oder in der Praxis

    Die Fläche wird aufgeteilt, einige Wände grenzen an den Flur oder an die Nachbareinheit. Dort entscheiden Brandschutzanforderungen, ob die Wand verfahrensfrei ist.

  • 03

    Eigentumswohnung, die Verwaltung fragt nach Unterlagen

    Die Hausverwaltung will vor dem Umbau eine Bescheinigung sehen. Welche das ist und wer sie ausstellt, steht hier.

  • 04

    Eine Wohnung soll zwei Wohnungen werden

    Dann geht es nicht nur um eine Wand, sondern um eine Nutzungsänderung mit Rettungswegen und Trennwand; das Verfahren klärt die bauvorlageberechtigte Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste in Kürze

Was heißt verfahrensfrei bei einer Trockenbauwand?

Verfahrensfrei heißt: kein Antrag, keine Anzeige, keine Prüfung durch die Bauaufsicht. Die Vorschriften der Bauordnung gelten trotzdem; Sie sind nur selbst dafür verantwortlich, sie einzuhalten. Grundsätzlich braucht jede Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage eine Baugenehmigung (§ 60 Abs. 1 BauO NRW); § 62 zählt die Ausnahmen auf, und nichttragende Innenwände stehen dort unter Abs. 1 Nr. 11 a.

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Drei Begriffe, die oft vermischt werden: Verfahrensfrei (§ 62) ist ohne jede Vorlage. Genehmigungsfreigestellt (§ 63) verlangt Unterlagen bei der Bauaufsicht und eine Monatsfrist vor Baubeginn. Das vereinfachte Verfahren (§ 64) ist ein Bauantrag mit Prüfung. Eine einzelne Trennwand in der Wohnung gehört in die erste Gruppe, eine Wohnungsteilung nicht.

Wer muss die Trockenbauwand bescheinigen?

Eine bauvorlageberechtigte Person, und zwar bevor gebaut wird. § 62 Abs. 1 Nr. 11 a macht nichttragende und nichtaussteifende Bauteile nur dann verfahrensfrei, wenn keine Brandschutzanforderungen an sie gestellt werden und diese Person festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat, dass die Wand statisch-konstruktiv und brandschutztechnisch unbedenklich ist. Wer bauvorlageberechtigt ist, regelt § 54 BauO NRW; in der Praxis sind das Architektinnen, Architekten und Bauingenieure.

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Der Trockenbaubetrieb stellt diese Bescheinigung nicht aus, und wir auch nicht. Viele Seiten im Netz schreiben pauschal „keine Genehmigung nötig“ und lassen die Bescheinigung weg; so steht es in der Fassung vom 01.09.2026 (Gesetz vom 21.07.2026, GV. NRW. S. 537) nicht. Bewahren Sie die Bescheinigung mit Angebot und Rechnung auf; bei Verkauf oder gegenüber der Hausverwaltung ist sie der Nachweis.

Welche Wände sind nicht verfahrensfrei?

Alle Wände mit Brandschutzanforderungen und alle Eingriffe in tragende Teile. Trennwände zwischen Nutzungseinheiten, also zwischen zwei Wohnungen oder zwischen Wohnung und Praxis, müssen in Gebäuden ab Gebäudeklasse 3 mindestens feuerhemmend sein und bis zur Rohdecke reichen (§ 29 Abs. 3 BauO NRW); für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 gilt § 29 nicht. Wände notwendiger Flure müssen feuerhemmend sein (§ 36 Abs. 4). Für solche Wände greift Nr. 11 a nicht; das Verfahren klärt die bauvorlageberechtigte Person.

  • Nichttragende Innenwand in der Wohnung ohne Brandschutzanforderung

    Verfahren
    verfahrensfrei mit Bescheinigung einer bauvorlageberechtigten Person
    Fundstelle BauO NRW
    § 62 Abs. 1 Nr. 11 a
  • Tür oder Fenster und die Öffnung dafür

    Verfahren
    verfahrensfrei
    Fundstelle BauO NRW
    § 62 Abs. 1 Nr. 11 c
  • Tragende Wand öffnen oder entfernen, Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2

    Verfahren
    verfahrensfrei mit Standsicherheitsbescheinigung nach § 54 Abs. 4
    Fundstelle BauO NRW
    § 62 Abs. 1 Nr. 11 b
  • Wand zwischen zwei Wohnungen oder Nutzungseinheiten ab Gebäudeklasse 3

    Verfahren
    nicht verfahrensfrei, Verfahren klären
    Fundstelle BauO NRW
    § 29 Abs. 3, § 62
  • Wand eines notwendigen Flurs

    Verfahren
    nicht verfahrensfrei, Verfahren klären
    Fundstelle BauO NRW
    § 36 Abs. 4
  • Wohnung in zwei Wohnungen teilen

    Verfahren
    Nutzungsänderung: Freistellung oder vereinfachtes Verfahren
    Fundstelle BauO NRW
    § 62 Abs. 2, §§ 63, 64
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Wird eine tragende Wand geöffnet oder entfernt, ist das eine Änderung tragender Bauteile. In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 bleibt das verfahrensfrei, wenn eine nach § 54 Abs. 4 berechtigte Person bescheinigt, dass die Standsicherheit im Ganzen und in Teilen gewahrt bleibt (Nr. 11 b). In anderen Gebäuden ist es nicht verfahrensfrei. In welche Gebäudeklasse Ihr Haus fällt, ergibt sich aus § 2 BauO NRW und ist Teil der Bescheinigung.

Wohnung in zwei Wohnungen aufteilen: Brauche ich eine Genehmigung?

Ja, in Form eines Verfahrens. Aus einer Wohnung zwei zu machen ist eine Nutzungsänderung. § 62 Abs. 2 stellt Nutzungsänderungen nur frei, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen. Bei zwei Wohnungen kommen sie in Betracht: Die neue Trennwand ist eine Wand zwischen Nutzungseinheiten (§ 29), jede Wohnung braucht in jedem Geschoss zwei Rettungswege (§ 33), jeder Aufenthaltsraum Tageslicht (§ 46).

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Ob die Freistellung nach § 63 oder das vereinfachte Verfahren nach § 64 passt, hängt von Lage und Bebauungsplan ab; das klärt die bauvorlageberechtigte Person, die auch die Bauvorlagen erstellt. Im vereinfachten Verfahren gilt seit September 2026 eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Bauaufsicht nicht binnen sechs Wochen nach vollständigen Unterlagen, gilt die Genehmigung als erteilt (§ 74).

Darf durch die neue Wand ein Zimmer ohne Fenster entstehen?

Entstehen darf es, ein Aufenthaltsraum ist es dann nicht. Aufenthaltsräume müssen nach § 46 Abs. 2 BauO NRW ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können; die Fensteröffnungen müssen im Rohbaumaß mindestens ein Achtel der Netto-Raumfläche erreichen. Der fensterlose Teil kann Abstellraum, Ankleide oder Flur werden, aber kein Schlaf- oder Arbeitszimmer. Dazu kommt die lichte Höhe von mindestens 2,40 m (§ 46 Abs. 1), außer im Dachraum und Keller.

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Das prüft die bauvorlageberechtigte Person mit der Bescheinigung gleich mit. Sagen Sie ihr deshalb, wie die Räume genutzt werden sollen, nicht nur, wo die Wand steht.

Was gilt in der Eigentumswohnung?

Neben der Bauordnung das Wohnungseigentumsgesetz. Eine nichttragende Wand im Sondereigentum braucht nach § 13 Abs. 2 WEG keine Gestattung der Gemeinschaft, solange kein anderer Eigentümer über das bei geordnetem Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt wird. Betrifft die Maßnahme Gemeinschaftseigentum, etwa tragende Wände, Decken oder Schächte, braucht sie einen Beschluss oder eine Gestattung nach § 20 WEG. Hausverwaltungen verlangen häufig die Bescheinigung nach § 62; legen Sie sie vor.

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Wir vermitteln den Trockenbaubetrieb, der die Wand baut, und sind weder Planer noch Rechtsberater. Der Betrieb zahlt uns bei Auftrag eine Vermittlungsgebühr; Sie zahlen für die Vermittlung nichts.

Fragen

Häufige Fragen

Brauche ich die Bescheinigung auch für eine Vorsatzschale oder eine abgehängte Decke?

Dem Wortlaut nach ja: § 62 Abs. 1 Nr. 11 a nennt nichttragende und nichtaussteifende Bauteile allgemein, nicht nur Wände. Hat das Bauteil Brandschutzanforderungen, greift die Regel nicht. Was in Ihrem Gebäude gilt, sagt die bauvorlageberechtigte Person.

Was passiert, wenn ich ohne Bescheinigung baue?

Dann fehlt die Voraussetzung der Verfahrensfreiheit, und die Wand steht formal nicht ohne Verfahren. Welche Folgen die Bauaufsicht daraus zieht, entscheidet sie im Einzelfall; Rechtsrat geben wir nicht. Fragen Sie eine bauvorlageberechtigte Person, ob sie den Bestand nachträglich prüft und bescheinigt.

Gilt das auch für Trennwände im Büro oder in der Praxis?

Ja, dieselbe Regel. Dort sind aber häufiger Wände mit Brandschutzanforderung betroffen: zwischen Nutzungseinheiten (§ 29) und an notwendigen Fluren (§ 36). Für eine Nutzungsänderung bis zwölf Monate reicht nach § 64 Abs. 3 eine Anzeige einen Monat vorher; die Einbauten selbst bleiben nach § 62 zu beurteilen.

Hat der Trockenbaubetrieb mit der Bauaufsicht zu tun?

Nein. Er baut nach der Bescheinigung und den Angaben des Planers, hält die Systemvorgaben des Herstellers ein und übergibt Ihnen die Unterlagen zum Material. Mit der Behörde sprechen Bauherrschaft und bauvorlageberechtigte Person.

Muss zusätzlich der Vermieter zustimmen?

Ja, wenn Sie Mieter sind. Die Bauordnung regelt nur das Verhältnis zur Behörde; die Erlaubnis des Vermieters ist eine Frage des Mietvertrags, und § 554 BGB gibt für eine Trennwand keinen Anspruch darauf. Mehr dazu im Ratgeber zur Mietwohnung.

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Simon Woytewicz, Gründer von TrockenbaunetzTim Basinski, Gründer von Trockenbaunetz

Simon Woytewicz und Tim Basinski
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