Welche Gebäude prägen den Kreis Viersen?
Der Kreis Viersen ist Einfamilienhausland. 75,5 Prozent der Gebäude mit Wohnraum sind Einfamilienhäuser und 88,3 Prozent gehören Privatpersonen, beides die höchsten Werte unter den fünf Regionen, in denen wir vermitteln; 51,6 Prozent der Haushalte wohnen im Eigentum, der Leerstand liegt bei 2,8 Prozent (Zensus 2022).
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Beim Baujahr fällt der Kreis aus dem Rahmen: 28,1 Prozent der Wohngebäude entstanden zwischen 1979 und 2000, mehr als irgendwo sonst im Einsatzgebiet. Das sind die Häuser der ersten Wärmeschutzverordnungen, gedämmt nach damaligem Maß, oft ohne wirksame Dampfbremse, mit Dachschrägen, die heute nachgedämmt werden. Dazu kommen 12,4 Prozent Wohngebäude aus der Zeit vor 1919.
Das Dach ist im Kreis gut besetzt: 132 Dachdeckerbetriebe und 28 Zimmereien stehen in der Handwerksrolle (Stand 31.12.2025), mehr als in jeder anderen Region, in der wir vermitteln. Die Außenseite des Daches ist deren Feld. Die Innenseite, Dämmung zwischen und unter den Sparren, Dampfbremse, Beplankung und Trockenbauwände, übernimmt der Ausbaubetrieb; wer beides anfasst, braucht die passende Eintragung.
Brauche ich im Kreis Viersen eine Genehmigung für den Dachausbau?
Im Regelfall nein. Die BauO NRW in der Fassung vom 01.09.2026 stellt in § 63 Absatz 1 Nummer 2 den Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken einschließlich Gauben von der Genehmigung frei, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ebenso wie im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Der Kreis beschreibt das Verfahren so: Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen; verlangt die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats ein Genehmigungsverfahren, darf gebaut werden; Baubeginn und Fertigstellung sind der Bauaufsicht anzuzeigen.
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Welche Bauaufsicht das ist, hängt vom Ort ab. Viersen, Willich, Kempen und Nettetal haben eigene Bauaufsichten; für die fünf kleineren Gemeinden, etwa Tönisvorst oder Schwalmtal, ist der Kreis mit seiner Abteilung Technische Bauaufsicht im Amt für Bauen, Landschaft und Planung zuständig. Der Kreis ist außerdem obere Bauaufsicht und obere Denkmalbehörde. In der Stadt Viersen sitzen Bauaufsicht und Untere Denkmalbehörde im Fachbereich 63 Bauordnung, der auf Bauportal.NRW verweist.
Die Stadt Viersen hat am 07.07.2026 den Bau-Turbo nach § 246e BauGB beschlossen; wer ihn nutzen will, muss sich vor dem Antrag mit der Stadt abstimmen. Für den Dachausbau im eigenen Haus spielt er keine Rolle. Unabhängig vom Verfahren bleiben die Anforderungen: 2,20 Meter Höhe über der Hälfte der Fläche, zwei Rettungswege, Rettungsfenster von 0,80 mal 1,00 Meter, Standsicherheit bei Baubeginn.
Fördert der Kreis Viersen die Dämmung?
Nein, derzeit nicht. Das Förderprogramm Klimaschutz des Kreises mit rund 700.000 Euro galt nur für Photovoltaik, Speicher und Wallboxen und ist beendet; ein neuer Aufruf ist nicht geplant (Hinweis des Kreises vom 13.04.2026). Die Stadt Viersen fördert die Begrünung von Dächern und Fassaden an Bestandsgebäuden mit 50 Prozent der Kosten, höchstens 50 Euro je Quadratmeter Dach und 10.000 Euro je Jahr und Liegenschaft (Richtlinie vom 01.07.2023), ein Dämmprogramm hat sie nicht.
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Für Dachschräge, Dachboden und Kellerdecke bleiben die Bundesmittel aus der BEG, beantragt mit einem Energieeffizienz-Experten vor Auftrag. Wir rechnen keine Förderung aus und werben nicht mit Sätzen; was gilt, steht im Ratgeber zur Förderung mit Stand.
Vermittlung im Kreis: wer was übernimmt
Von Grefrath bis Schwalmtal: Sie nennen uns Ort, Haus und Vorhaben, wir klären am Telefon nach und schlagen einen Betrieb vor, der Ihren Ort bedient. Besichtigung, Angebot, Vertrag und Gewährleistung liegen bei ihm. Unsere Vergütung ist eine Gebühr vom beauftragten Betrieb, nicht von Ihnen; sie fällt erst an, wenn der Auftrag erteilt ist.