Ist der Dachausbau in NRW genehmigungsfrei?
Nein, er ist genehmigungsfreigestellt, und das ist ein eigenes Verfahren. Die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW bedeutet: kein Antrag und keine Prüfung durch die Behörde, aber Unterlagen bei der Bauaufsicht und eine Frist, bevor Sie beginnen dürfen. Verfahrensfrei nach § 62 ist dagegen nur, was ohne jede Vorlage gebaut werden darf, etwa ein Dachflächenfenster. Das vereinfachte Verfahren nach § 64 ist ein echter Bauantrag mit Prüfung und Bescheid.
| Verfahren | Was Sie tun | Beispiel beim Dachausbau |
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| Verfahrensfrei (§ 62) | Nichts einreichen; die Vorschriften gelten trotzdem | Dachflächenfenster und die Öffnung dafür (Abs. 1 Nr. 11 c) |
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| Genehmigungsfreigestellt (§ 63) | Unterlagen einreichen, einen Monat warten, Nachweise bei Baubeginn | Dachgeschoss zu Wohnraum, auch mit Gaube, im Bebauungsplangebiet oder im Innenbereich nach § 34 BauGB |
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| Vereinfachtes Verfahren (§ 64) | Bauantrag, Prüfung, Bescheid; Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen (§ 74) | Wenn die Gemeinde es verlangt oder die Voraussetzungen der Freistellung fehlen |
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Die Änderung zum 1. September 2026 (Gesetz vom 21.07.2026, GV. NRW. S. 537) hat die Freistellung auf den unbeplanten Innenbereich ausgedehnt: § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 nennt jetzt ausdrücklich die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 BauGB. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans galt die Freistellung schon vorher (Nr. 1), wenn das Vorhaben dessen Festsetzungen einhält. Sonderbauten sind ausgenommen.
Warum ist der Ausbau nicht einfach verfahrensfrei? § 62 Abs. 2 stellt eine Nutzungsänderung nur frei, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen. Beim Spitzboden, der Schlafzimmer wird, kommen sie in Betracht: Aufenthaltsraum, Rettungsweg, Wärmeschutz. Deshalb läuft der Ausbau über § 63 oder § 64.
Wie läuft die Genehmigungsfreistellung ab?
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde ein und dürfen einen Monat nach Eingang beginnen, früher nur, wenn die Gemeinde das mitteilt (§ 63 Abs. 3 BauO NRW). Die Bauvorlagen erstellt eine bauvorlageberechtigte Person, in der Praxis ein Architekturbüro oder ein Bauingenieur, nicht der Trockenbaubetrieb und nicht wir.
- Voraussetzung: Die Erschließung ist gesichert, und die Gemeinde erklärt nicht innerhalb der Frist, dass sie das vereinfachte Verfahren verlangt (§ 63 Abs. 2)
- Keine Prüfpflicht: Weder Gemeinde noch Bauaufsicht prüfen die Unterlagen inhaltlich; die Verantwortung bleibt bei Bauherrschaft und Entwurfsverfasser (§ 63 Abs. 3)
- Nachweise: Standsicherheits- und Brandschutznachweis müssen spätestens bei Baubeginn vorliegen (§ 63 Abs. 6, § 68)
- Bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 entfällt die Prüfung des Standsicherheitsnachweises durch Prüfsachverständige; erstellt werden muss er trotzdem (§ 68 Abs. 3)
- Frist: Beginnen Sie nicht innerhalb von drei Jahren, erlischt die Freistellung (§ 63 Abs. 3)
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Eingereicht wird bei der Bauaufsicht Ihrer Stadt oder Ihres Kreises; das Land betreibt für digitale Verfahren das Bauportal.NRW. Wie Mönchengladbach, Düsseldorf, Krefeld, der Rhein-Kreis Neuss und der Kreis Viersen Freistellungsunterlagen entgegennehmen, erfragen Sie dort; die Stadt Münster etwa nahm Bauanträge ab 5. September 2026 nur noch digital an, Freistellungen vorerst per E-Mail (Stand 31.08.2026). Fragen Sie die bauvorlageberechtigte Person auch nach örtlichen Gestaltungs- oder Gaubensatzungen; die gelten neben der Freistellung weiter.
Wie hoch muss ein Zimmer im Dachgeschoss sein?
Mindestens 2,20 m lichte Höhe über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche, so § 46 Abs. 1 BauO NRW für Aufenthaltsräume im Dachraum. Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben bei dieser Hälfte außer Betracht, zählen also nicht mit. Außerhalb des Dachraums gelten 2,40 m; in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 kann die Bauaufsicht 2,30 m gestatten.
Lichte Höhe im Dachraum
- Wert
- mindestens 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche
- Fundstelle
- § 46 Abs. 1 BauO NRW
Raumteile, die nicht mitzählen
- Wert
- lichte Höhe bis 1,50 m
- Fundstelle
- § 46 Abs. 1
Lichte Höhe in anderen Geschossen
- Wert
- 2,40 m; Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2: 2,30 m kann gestattet werden
- Fundstelle
- § 46 Abs. 1
Fensteröffnungen (Rohbaumaß)
- Wert
- ein Achtel der Netto-Raumfläche; bei Nutzungsänderung ein Zehntel, mindestens 0,5 m²
- Fundstelle
- § 46 Abs. 2
| Maß | Wert | Fundstelle |
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| Lichte Höhe im Dachraum | mindestens 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche | § 46 Abs. 1 BauO NRW |
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| Raumteile, die nicht mitzählen | lichte Höhe bis 1,50 m | § 46 Abs. 1 |
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| Lichte Höhe in anderen Geschossen | 2,40 m; Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2: 2,30 m kann gestattet werden | § 46 Abs. 1 |
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| Fensteröffnungen (Rohbaumaß) | ein Achtel der Netto-Raumfläche; bei Nutzungsänderung ein Zehntel, mindestens 0,5 m² | § 46 Abs. 2 |
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Ein Aufenthaltsraum ist ein Raum, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt ist, etwa Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer. Wer die Höhe nicht erreicht, hat einen Abstellraum, keinen Aufenthaltsraum. Wie viel Fläche bei Ihrem Kniestock und Ihrer Dachneigung übrig bleibt, ermittelt der Fachbetrieb beim Aufmaß.
Dazu kommt Tageslicht: Die Fensteröffnungen eines Aufenthaltsraums müssen im Rohbaumaß mindestens ein Achtel der Netto-Raumfläche erreichen; bei einer Nutzungsänderung in einem bestehenden Gebäude genügt seit 2026 ein Zehntel, mindestens aber 0,5 m² (§ 46 Abs. 2).
Brauche ich im ausgebauten Dach ein Rettungsfenster?
In der Regel ja. Jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen braucht zwei voneinander unabhängige Rettungswege (§ 33 BauO NRW). Der erste ist die Treppe, der zweite im Dachgeschoss meist ein Fenster, das die Feuerwehr mit Rettungsgeräten erreicht; über 8 m Brüstungshöhe geht das nur mit einem Hubrettungsfahrzeug.
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Das Fenster muss nach § 37 Abs. 5 im Lichten mindestens 0,90 m × 1,20 m groß sein, die Brüstung darf höchstens 1,20 m über dem Fußboden liegen. Neu seit September 2026: Entsteht der Wohnraum durch Nutzungsänderung, genügen 0,80 m × 1,00 m. In Dachschrägen darf das Fenster höchstens 1 m von der Traufkante entfernt sein. Ob die Feuerwehr die Stelle vom Grundstück aus erreicht, gehört in die Bauvorlagen.
Welche Nachweise verlangt der Dachausbau noch?
Standsicherheit und Wärmeschutz. Bleibt der Dachstuhl unverändert, ist der Standsicherheitsnachweis überschaubar; werden Kehlbalken entfernt oder Wechsel für Gaube oder Dachfenster eingebaut, ist das eine Änderung tragender Bauteile. In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 ist das nur verfahrensfrei, wenn eine nach § 54 Abs. 4 BauO NRW berechtigte Person bescheinigt, dass die Standsicherheit gewahrt bleibt (§ 62 Abs. 1 Nr. 11 b). Innerhalb der Freistellung gehört der Nachweis ohnehin zu den Unterlagen, die bei Baubeginn vorliegen müssen.
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Beim Wärmeschutz gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz: Wer Dachflächen dämmt oder erneuert, muss nach § 36 und Anlage 7 GModG einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) einhalten; betrifft die Änderung nicht mehr als 10 % der Fläche des Bauteils, entfällt die Anforderung. Welche Dämmstärke das bei Ihrer Sparrenhöhe bedeutet, klärt der Fachbetrieb am Dach; Dampfbremse und Luftdichtheit erklärt der Ratgeber dazu.
Bleibt ein Teil des Dachraums unausgebaut, muss die Wand dazwischen in Gebäuden ab Gebäudeklasse 3 mindestens feuerhemmend sein und bis unter die Dachhaut reichen (§ 29 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3). Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 gilt § 29 nicht.
Wer macht was beim Dachausbau?
Die Rollen sind getrennt. Die bauvorlageberechtigte Person plant und reicht ein, der Tragwerksplaner rechnet die Statik, der Zimmerer ändert den Dachstuhl, der Trockenbau- oder Ausbaubetrieb dämmt, verlegt die Dampfbremse, beplankt Schrägen und Wände und stellt die Trennwände. Wir vermitteln diesen Betrieb; wir planen nicht, bescheinigen nichts und beraten nicht rechtlich.
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Für ein belastbares Angebot braucht der Betrieb Grundfläche, Dachform, Sparrenhöhe, den Stand der Planung und, wenn vorhanden, die Bauvorlagen. Kommt der Auftrag zustande, zahlt uns der Betrieb eine Vermittlungsgebühr; Ihnen stellt niemand die Vermittlung in Rechnung.